Bodenbewertung für landwirtschaftliche Nutzflächen
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Musterstück der Bodenschätzung

Die Schätzung des landwirtschaftlich genutzten Bodens 

Wenn auch rein steuerlich Belange den Anstoß zum Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (BodSchätzG: Neufassung Jahressteuergesetz 2008 -JStG 2008- vom 20. Dezember 2007) gegeben haben, so stand doch von vornherein fest, dass die neuen Erhebungen über die Beschaffenheit und den Wert des Bodens weiteren wichtigen Aufgaben zugute kommen sollten. Laut § 1 dient die Bodenschätzung "auch nichtsteuerlichen Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem Bodenschutz und Bodeninformationssystemen."
Diesen Forderung entsprechend verlangt das Gesetz neben der Ermittlung der Ertragsfähigkeit aufgrund der natürlichen Ertragsbedingungen (Boden, Gelände, Klima) auch eine „genaue Kennzeichnung des Bodens nach seiner Beschaffenheit (Bestandsaufnahme)“. Die Bestandsaufnahme ist auf Karten den technischen Anweisungen entsprechend festzuhalten. Wirtschaftlich bedingte Ertragsunterschiede, so z.B. die Entfernung der Flurstücke (Parzellen) vom Betrieb, die Verkehrs- und Absatzverhältnisse u.a., werden erst später bei der Bestimmung des Einheitswerts berücksichtigt. 

Die Aufnahme- und Schätzungsmethode musste daher, wenn alle im Gesetz angegebenen Aufgaben erfüllt werden sollten, in ihrem Aufbau einfach und überall anwendbar sein. Außerdem war es notwendig, die wichtigsten Bodeneigenschaften zu erfassen und schriftlich niederzulegen, damit das so festgehaltene und im allgemeinen unveränderliche Profilgepräge des Bodens als Ausgangspunkt weiterer Überlegungen und als Grundlage darauf aufbauender Auswertungen dienen kann. Das Bewertungsverfahren war also bewusst nur auf die erwähnten praktischen Zwecke abgestellt und dementsprechend aufgebaut, auch wenn im Hinblick darauf, dass 28 Millionen Hektar landwirtschaftliche genutzter Boden in etwa einem halben Jahrzehnt geschätzt sein sollten, eine Aufgabe, für die etwa 700 Schätzungsausschüsse geschult und eingesetzt wurden. 

Der einfach und klar aufgebaute Schätzungsrahmen für das Ackerland beruht daher auf der Berücksichtigung der drei folgenden bodenkundlichen Hauptelemente: Bodenart, Zustandsstufe und geologische Herkunft des Bodenmaterials. Da letzteres für das Grünland keine allzu große Bedeutung hat, fehlt diese im Grünlandschätzungsrahmen. Dafür finden aber die Wasserverhältnisse, die ja den Ertrag und die Güte des Futters wesentlich beeinflussen, die gleiche Beachtung wie die beiden anderen Faktoren. 

Kennzeichnung und Schätzung des Ackerlandes

Hierbei haben die Bodenarten eine besondere Bedeutung, weshalb auch eine recht weitgehende Unterscheidung vorgenommen wird, und zwar bei der bodenartlichen Beschreibung der einzelnen Horizonte als auch bei der Gesamtansprache des Profils. Aus der mit Hilfe des Tastsinns (Fingerprobe) festgestellten Beschaffenheit der einzelnen Horizonte ergibt sich der allgemeine Bodenartencharakter des betreffenden Profils. Es werden acht mineralische Bodenarten und eine organische Bodenart unterschieden. Die Festlegung der einzelnen Bodenarten erfolgte nach dem Gehalt an abschlämmbaren Teilchen kleiner 0,01 mm. Neben der reinen Bodenart werden noch folgende Bodeneigenschaften berücksichtigt: Humus- und Kalkgehalt, Bleichung, Verdichtung, Einfluss des Wassers in Form des echten Grundwassers oder der Staunässe, Durchwurzelung. Diese und weitere Beobachtungen erstrecken sich im allgemeinen bis 1 m Tiefe, vorausgesetzt, dass es sich um einen tiefgründigen Boden handelt. In allen anderen Fällen wird der Boden bis zum Ausgangsgestein (C-Horizont) aufgegraben oder durchbohrt. Hat der Schätzer das Grabloch in der angegebenen Weise untersucht und die Beobachtungen in das sog. Feldschätzungsbuch eingetragen, so sucht er sich ein Urteil über das bodenartliche Gesamtgefüge zu bilden, d.h. er ermittelt die Bodenart und verzeichnet deren Symbol ebenfalls im Feldschätzungsbuch. 

Die nächste Aufgabe des Schätzers besteht nur darin, die Zustandsstufe zu ermitteln. Der Begriff der Zustandsstufe geht auf Arbeiten von Bülow und Görz zurück, die von dem Gedanken ausgingen, dass der Boden sich im Laufe der Nacheiszeit aus seinem rohen Ausgangsgestein allmählich entwickelt habe. So wurde zwischen unentwickelten oder „unreifen“, „vollreifen“ und  „gealtertem“ Böden unterschieden. „Unreife“ Böden finden wir z.B. häufig in bergigem Gelände, wo es wegen der Abtragung nicht zur Entwicklung eines tieferen Profils kommen kann. Als „vollreif“ wird ein Boden bezeichnet, der seine optimale Leistungsfähigkeit erreicht hat, wozu beispielsweise die Schwarzerde gehört. „Gealterte“ Böden zeigen Destruktionserscheinungen, wie z.B. Bleichung, Verdichtung, Verkittung (Ortstein). Diese Gedankengänge kommen in dem sog. Görz´schen Halbkreis zum Ausdruck, diese Darstellung geht von der Auffassung aus, dass sich ein Boden aus dem rohen Gestein allmählich zu einem Boden entwickelt, schließlich den Zustand der Vollreife erreicht und dann Alterserscheinungen erkennen lässt, die unter bestimmten Voraussetzungen an manchen Böden in extremer Form auftreten. 

In dem Begriff der Zustandsstufe im Sinne der Bodenschätzung kommt jedoch nicht allein die natürliche Entwicklung des Boden zum Ausdruck, sondern darüber hinaus auch „die Gesamtbeschaffenheit und die Eignung des Bodens als Standort für landwirtschaftliche Gewächse“ (Rothkegel, 1950). Der Begriff der Zustandsstufe wurde also stark nach der praktischen Seite hin erweitert, wobei auch die Hauptmerkmale der Bodentypen Berücksichtigung fanden. Um das Schätzungsverfahren nicht zu kompliziert zu gestalten, beschränkte man sich auf 7 Zustandsstufen. Unter Stufe 1 wird die mit der höchsten und unter Stufe 7 die mit der geringsten Leistungsfähigkeit verstanden. Die Abgrenzung der einzelnen Zustandsstufen erfolgt im wesentlichen aufgrund nachstehender Profileigenschaften: Art des Übergangs zwischen den einzelnen Horizonten (allmählich oder scharfe Grenzen), Humus- und Kalkgehalt, Struktur, Reaktionszustand, Bleichung, Rost- und Bleichflecke, Tiefe des rohen oder unverwitterten Ausgangsgesteins. Bei der Einstufung der Moorböden spielen der Zersetzungsgrad des Torfs und die Höhe des mineralischen Anteils eine wichtige Rolle. 

Sind die beiden Faktoren, Bodenart und Zustandsstufe bestimmt, so wird die geologische Herkunft des Bodenmuttergesteins festgestellt, denn seine Entstehungsweise ist von Einfluss auf den Boden. Es werden 4 Gruppen unterschieden: Diluvialböden ( D ), Lößböden ( Lö ), Alluvialböden ( Al ), Verwitterungsböden ( V und bei höherem Steingehalt Vg ). 

Hat der Bodenschätzer Bodenart, Zustandsstufe und geologische Entstehung bestimmt, so kann er nun anhand des Schätzungsrahmens die eigentliche Bewertung vornehmen. Nehmen wir einmal an, ein aus Schiefer hervorgegangener Boden (also ein V-Boden) sei als sL (sandiger Lehm) angesprochen und in die Zustandsstufe 5 eingereiht worden, dann finden wir im Schätzungsrahmen die Wertspanne (Klasse) 44 – 50. Der Schätzer kann also dem Boden 7 verschiedene Wertzahlen geben, die je nach seiner Beschaffenheit entweder mehr nach der Zustandsstufe 6 (Spanne 36 – 43) oder nach der Zustandsstufe 4 (51 – 58) hin liegen. An die Spanne 44 – 50 ist er jedoch im Hinblick auf die gleichmäßige Bewertung gebunden. Abweichungen sind nur in bestimmten Fällen möglich, so z.B. bei besonders günstigen Wasserverhältnissen. 

Für die im Schätzungsrahmen angegebenen Wertzahlen sind folgende Ertragsbedingungen unterstellt:
·        
Bodengestaltung: Ebene bis schwach geneigte Lage,
·        
Klima: 8 Grad Celsius mittlere Jahrestemperatur und 600 mm Jahresniederschlag,
·        
Wirtschaftliche (Verkehrs- und Absatz-) Verhältnisse: Wie im mittleren Teil der Provinz Sachsen; mittelbäuerliche Betriebe. 

Die im Schätzungsrahmen ermittelten Wertzahlen werden Bodenzahlen genannt, sie sind der Ausdruck der allein aufgrund der Bodenbeschaffenheit bestehenden Ertragsunterscheide. Der geringwertigste Boden wird mit der 7, der beste in der Magdeburger Börde gelegene Boden mit 100 bewertet. Es ist aber notwendig, auch die übrigen natürlichen Ertragsfaktoren, Klima und Geländegestaltung, zu berücksichtigen. 

Zu diesem Zweck werden die Hauptklimadaten für jede einzelne Gemarkung anhand der Unterlagen des Wetterdienstes ermittelt und berücksichtigt. Ist das Klima des betreffenden Ortes günstiger als das im Schätzungsrahmen unterstellte, so erhalten die Bodenzahlen Zuschläge und umgekehrt. Die Höhe der Zu- und Abschläge hängt von der Bodenart ab, da sich eine bestimmte Niederschlagshöhe auf einem Sandboden anders auswirkt als auf einem Tonboden. Sind die Geländeverhältnisse für den Ackerbau von größerem Nachteil (hängig), so wird dies ebenfalls durch Abschläge an der Bodenzahl ausgeglichen. Dasselbe gilt für den Fall, dass örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, z.B. sehr schneller Bodenwechsel, besondere Wasserverhältnisse usw. 

Die auf Grund der Zu- bzw. Abrechnungen erhaltenen Wertzahlen werden Ackerzahlen genannt, sie bringen die Ertragsunterschiede zum Ausdruck, die sich nach Berücksichtigung der genannten natürlichen Ertragsbedingungen ergeben. 

Mit der Ermittlung der Ackerzahl ist die eigentliche Schätzungsarbeit beendet und es ist nun möglich, die Klassenzeichen des betreffenden Bodens festzulegen, so z.B. sL5V 44/43. 

Kennzeichnung und Schätzung des Grünlandes

Es wurde schon erwähnt, dass bei der Beurteilung des Grünlandes die Wasserverhältnisse von besonderer Bedeutung sind. Aus diesem Grunde werden 5 Wasserstufen unterschieden. 
Die Stufe 1 umfasst Wiesen mit einem optimalen Grundwasserstand und gutem Süßgrasbestand. 
In die mittlere Stufe 3 werden eingereiht
a.        feuchte, aber noch nicht staunasse Lagen mit einem geringen Anteil an Sauergräsern,
b.       trockene Lagen mit noch verhältnismäßig guten Gräsern.
Die schlechteste Stufe 5 umfasst
a.        nasse und sumpfige Lagen mit überwiegend Sauergräsern und
b.       sehr trockene, dürre Lagen (Südhänge) mit wenig guten und harten Gräsern.
Die Kennzeichnung der Zwischenstufen 2 und 4 ergibt sich aus den Angaben zu den Stufen 1, 3 und 5. 

Die Bodenbeschaffenheit tritt gegenüber den Wasserverhältnissen zurück. Aus diesem Grunde wurden die beim Acker unterschiedenen 8 mineralischen Bodenarten auf 4 reduziert, so dass der Grünlandschätzungsrahmen (zusammen mit dem Moor = Mo) 5 Bodenarten umfasst ( S, lS, L, T, Mo). 
Eine weitere Vereinfachung erzielt man dadurch, dass die 7 Zustandsstufen des Ackers auf 3 ( I, II und III ) zusammengefasst wurden. 

Je nach den Klimaverhältnissen werden folgende 4 Stufen unterschieden:

Klimastufe a = mittlere Jahrestemperatur 8,0 Grad C und darüber,

Klimastufe b = mittlere Jahrestemperatur 7,0 bis 7,9 Grad C,

Klimastufe c = mittlere Jahrestemperatur 5,7 bis 6,9 Grad C,

Klimastufe d = mittlere Jahrestemperatur 5,6 Grad C und darunter. 

Die nach Berücksichtigung der natürlichen Ertragsfaktoren im Schätzungsrahmen angegebenen Wertzahlen werden als Grünlandgrundzahlen bezeichnet. Sie entsprechen den Bodenzahlen des Ackerschätzungsrahmens. Die Grünlandgrundzahlen schwanken zwischen 7 ( Mo III c 5, S III c 5) und 88 ( L I a 1, T I a 1 ). 

Besonderheiten des Klimas (Kleinklima), Schwierigkeiten bei der Heuwerbung und –trocknung werden durch Abrechnungen berücksichtigt. Die dadurch erhaltenen Wertzahlen nennt man Grünlandzahlen, sie entsprechen den Ackerzahlen. 

Schätzungskarte

Die durch Aufgrabung und Handbohrungen erhaltenen Beobachtungen über die Bodenbeschaffenheit werden im sogenannten Feldschätzungsbuch verzeichnet. Außerdem erfolgen die Eintragungen über die Gesamtbodenart, die Zustandsstufe, die geologische Herkunft des Ausgangsmaterials und der Wertzahlen (Boden- und Ackerzahl). Die an den einzelnen Beobachtungsstellen bestimmten Bodenzahlen werden in die Feldschätzungskarte eingetragen. Jede Fläche mit der gleichen Bodenbeschaffenheit wird dann auf der Feldschätzungskarte abgegrenzt, ihre Durchschnittsbodenzahl errechnet und mittels der Zu- und Abrechnungen die Ackerzahl ermittelt. In die aufgrund der gleichen Bodenbeschaffenheit abgegrenzten Fläche (Klassenfläche) werden daraufhin die entsprechenden Klassenzeichen hineingeschrieben, so lesen wir z.B. sL 5 V 44/33 oder L 4 Lö 68/69. Wird es notwendig, innerhalb einer Klassenfläche wegen unterschiedlicher Bodenzahlen (oder Grünlandgrundzahlen) weitere Abrechnungen vorzunehmen, so sprechen wird von Klassenabschnitten. Der Bodenaufbau der jeweiligen Klassenfläche (Klassenabschnitt) ist aus der Beschreibung des bestimmenden Grablochs zu ersehen, das als solches gekennzeichnet ist. In der gleichen Weise wird auch beim Grünland verfahren. Die Bodenbeschreibung erfolgt mittels der hierfür geschaffenen einheitlichen Abkürzung. 
Die Feldschätzungskarte enthält somit neben den Grenzen der verschiedenen Klassenflächen, Klassenabschnitte und Sonderflächen die Klassenzeichen und die Nummern der beschriebenen Grablöcher sowie deren Bodenzahl. „Bestimmende Grablöcher“ sind als solche gekennzeichnet (unterstrichen). Im Kapitel "Bedeutung" ist eine Schätzungskarte, sowie verschiedene Auswertungen dargestellt. 

Auswertung der Bodenschätzungsergebnisse

Die auf den Schätzungskarten und in den Schätzungsbüchern niedergelegten Ergebnisse vermitteln uns einen vollständigen Überblick über die Wertverhältnisse der landwirtschaftlich genutzten Böden einer Gemarkung und deren flächenmäßige Verbreitung. Die Bodenschätzungsergebnisse werden nun in das Liegenschaftskataster übernommen. Aus dem Liegenschaftskataster geht neben der Nummer, Lagebezeichnung, Nutzungsart und Größe eines jeden Flurstücks (Parzelle) die Klassenzeichen aller ausgewiesenen Klassenflächen und Klassenabschnitte hervor. Außerdem wird die sogenannte Ertragsmesszahl errechnet: 

Größe der einzelnen Klassenfläche bzw. –abschnitt in m²  x  Acker- oder Grünlandzahl : 100 

Die Ertragsmesszahl wird auch in das Bestandsblatt des Liegenschaftskatasters übernommen, so dass es möglich ist, für jeden Eigentümer (Betrieb) die durchschnittliche Ertragsmesszahl zu ermitteln. 

Mit der Übernahme der Schätzungsergebnisse in das neue Liegenschaftskataster kann für jeden Eigentümer (Betrieb) die durchschnittliche Ertragsmesszahl hinsichtlich des Ertragsfaktors Boden ermittelt werden. Auf dieser Grundlage führt die Finanzverwaltung die Einheitsbewertung der landwirtschaftlichen Nutzflächen durch. 

Der knappen Darstellung des Verfahrens der Bodenschätzung dürfte wohl zu entnehmen sein, dass diesen in langjähriger systematischer Kleinarbeit gewonnenen Ergebnissen eine große volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Darüber hinaus stellt die Bodenschätzung eine kulturelle Leistung von bleibendem Wert dar. 

Literaturverzeichnis:

Kurd von Bülow: Deutschlands Wald- und Ackerböden. Einführung in die Bodenbeurteilung im Gelände und die Grundlagen der Bodenschätzung. (Deutscher Boden, Bd. III). Berlin, 1936
Albrecht Rösch und Friedrich Kurandt: Bodenschätzung und Liegenschaftskataster; Verlag Heymann; 1950
Walter Rothkegel: Geschichtliche Entwicklung der Bodenbonitierungen und Wesen und Bedeutung der deutschen Bodenschätzung; Verlag Ulmer; 1950

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