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Bodenbewertung für landwirtschaftliche Nutzflächen | |||||||||
| Inhaltsverzeichnis Autor Aufsatz Bedeutung Literatur Geologie Digitalisierung Schätzung |
Wenn auch rein steuerlich Belange den Anstoß zum
Gesetz über die Schätzung des Kulturbodens (BodSchätzG:
Neufassung Jahressteuergesetz 2008 -JStG 2008- vom 20. Dezember 2007) gegeben haben, so stand doch von
vornherein fest, dass die neuen Erhebungen über die Beschaffenheit und
den Wert des Bodens weiteren wichtigen Aufgaben zugute kommen sollten.
Laut § 1 dient die Bodenschätzung "auch nichtsteuerlichen
Zwecken, insbesondere der Agrarordnung, dem Bodenschutz und
Bodeninformationssystemen." Die Aufnahme- und Schätzungsmethode musste daher,
wenn alle im Gesetz angegebenen Aufgaben erfüllt werden sollten, in
ihrem Aufbau einfach und überall anwendbar sein. Außerdem war es
notwendig, die wichtigsten Bodeneigenschaften zu erfassen und
schriftlich niederzulegen, damit das so festgehaltene und im allgemeinen
unveränderliche Profilgepräge des Bodens als Ausgangspunkt weiterer Überlegungen
und als Grundlage darauf aufbauender Auswertungen dienen kann. Das
Bewertungsverfahren war also bewusst nur auf die erwähnten praktischen
Zwecke abgestellt und dementsprechend aufgebaut, auch wenn im Hinblick
darauf, dass 28 Millionen Hektar landwirtschaftliche genutzter Boden in
etwa einem halben Jahrzehnt geschätzt sein sollten, eine Aufgabe, für
die etwa 700 Schätzungsausschüsse geschult und eingesetzt wurden. Der einfach und klar aufgebaute Schätzungsrahmen für das Ackerland beruht daher auf der Berücksichtigung
der drei folgenden bodenkundlichen Hauptelemente: Bodenart,
Zustandsstufe und geologische Herkunft des Bodenmaterials. Da letzteres
für das Grünland keine allzu große Bedeutung hat, fehlt diese im Grünlandschätzungsrahmen.
Dafür finden aber die Wasserverhältnisse, die ja den Ertrag und die Güte
des Futters wesentlich beeinflussen, die gleiche Beachtung wie die
beiden anderen Faktoren. Kennzeichnung und Schätzung des AckerlandesHierbei haben die Bodenarten eine besondere
Bedeutung, weshalb auch eine recht weitgehende Unterscheidung
vorgenommen wird, und zwar bei der bodenartlichen Beschreibung der
einzelnen Horizonte als auch bei der Gesamtansprache des Profils. Aus
der mit Hilfe des Tastsinns (Fingerprobe) festgestellten Beschaffenheit
der einzelnen Horizonte ergibt sich der allgemeine Bodenartencharakter
des betreffenden Profils. Es werden acht
mineralische Bodenarten und eine organische Bodenart unterschieden. Die Festlegung der einzelnen
Bodenarten erfolgte nach dem Gehalt an abschlämmbaren Teilchen kleiner
0,01 mm. Neben der reinen Bodenart werden noch folgende
Bodeneigenschaften berücksichtigt: Humus- und Kalkgehalt, Bleichung,
Verdichtung, Einfluss des Wassers in Form des echten Grundwassers oder
der Staunässe, Durchwurzelung. Diese und weitere Beobachtungen
erstrecken sich im allgemeinen bis 1 m Tiefe, vorausgesetzt, dass es
sich um einen tiefgründigen Boden handelt. In allen anderen Fällen
wird der Boden bis zum Ausgangsgestein (C-Horizont) aufgegraben oder
durchbohrt. Hat der Schätzer das Grabloch in der angegebenen Weise untersucht und die Beobachtungen in
das sog. Feldschätzungsbuch eingetragen, so sucht er sich ein Urteil über
das bodenartliche Gesamtgefüge zu bilden, d.h. er ermittelt die
Bodenart und verzeichnet deren Symbol ebenfalls im Feldschätzungsbuch. Die nächste Aufgabe des Schätzers besteht nur
darin, die Zustandsstufe zu ermitteln. Der Begriff der Zustandsstufe
geht auf Arbeiten von Bülow und Görz zurück, die von dem
Gedanken ausgingen, dass der Boden sich im Laufe der Nacheiszeit aus
seinem rohen Ausgangsgestein allmählich entwickelt habe. So wurde
zwischen unentwickelten oder „unreifen“, „vollreifen“ und
„gealtertem“ Böden unterschieden. „Unreife“ Böden
finden wir z.B. häufig in bergigem Gelände, wo es wegen der Abtragung
nicht zur Entwicklung eines tieferen Profils kommen kann. Als
„vollreif“ wird ein Boden bezeichnet, der seine optimale Leistungsfähigkeit
erreicht hat, wozu beispielsweise die Schwarzerde gehört.
„Gealterte“ Böden zeigen Destruktionserscheinungen, wie z.B.
Bleichung, Verdichtung, Verkittung (Ortstein). Diese Gedankengänge
kommen
in dem sog. Görz´schen Halbkreis zum Ausdruck, diese Darstellung geht
von der Auffassung aus, dass sich ein Boden aus dem rohen Gestein allmählich
zu einem Boden entwickelt, schließlich den Zustand der Vollreife
erreicht und dann Alterserscheinungen erkennen lässt, die unter
bestimmten Voraussetzungen an manchen Böden in extremer Form
auftreten. In dem Begriff der Zustandsstufe im Sinne der
Bodenschätzung kommt jedoch nicht allein die natürliche Entwicklung
des Boden zum Ausdruck, sondern darüber hinaus auch „die
Gesamtbeschaffenheit und die Eignung des Bodens als Standort für
landwirtschaftliche Gewächse“ (Rothkegel, 1950). Der Begriff der
Zustandsstufe wurde also stark nach der praktischen Seite hin erweitert,
wobei auch die Hauptmerkmale der Bodentypen Berücksichtigung fanden. Um
das Schätzungsverfahren nicht zu kompliziert zu gestalten, beschränkte
man sich auf 7 Zustandsstufen. Unter Stufe 1 wird die mit der höchsten
und unter Stufe 7 die mit der geringsten Leistungsfähigkeit verstanden.
Die Abgrenzung der einzelnen Zustandsstufen erfolgt im wesentlichen
aufgrund nachstehender Profileigenschaften: Art des Übergangs zwischen
den einzelnen Horizonten (allmählich oder scharfe Grenzen), Humus- und
Kalkgehalt, Struktur, Reaktionszustand, Bleichung, Rost- und
Bleichflecke, Tiefe des rohen oder unverwitterten Ausgangsgesteins. Bei
der Einstufung der Moorböden spielen der Zersetzungsgrad des Torfs und
die Höhe des mineralischen Anteils eine wichtige Rolle. Sind die beiden Faktoren, Bodenart und
Zustandsstufe bestimmt, so wird die geologische Herkunft des
Bodenmuttergesteins festgestellt, denn seine Entstehungsweise ist von
Einfluss auf den Boden. Es werden 4 Gruppen unterschieden: Diluvialböden
( D ), Lößböden ( Lö ), Alluvialböden ( Al ), Verwitterungsböden (
V und bei höherem Steingehalt Vg ). Hat der Bodenschätzer Bodenart, Zustandsstufe und
geologische Entstehung bestimmt, so kann er nun anhand des Schätzungsrahmens
die eigentliche Bewertung vornehmen. Nehmen wir einmal an, ein aus
Schiefer hervorgegangener Boden (also ein V-Boden) sei als sL (sandiger
Lehm) angesprochen und in die Zustandsstufe 5 eingereiht worden, dann
finden wir im Schätzungsrahmen die Wertspanne (Klasse) 44 – 50. Der
Schätzer kann also dem Boden 7 verschiedene Wertzahlen geben, die je
nach seiner Beschaffenheit entweder mehr nach der Zustandsstufe 6 (Spanne 36 – 43) oder nach der Zustandsstufe 4 (51 – 58) hin
liegen. An die Spanne 44 – 50 ist er jedoch im Hinblick auf die
gleichmäßige Bewertung gebunden. Abweichungen sind nur in bestimmten Fällen
möglich, so z.B. bei besonders günstigen Wasserverhältnissen. Für die im Schätzungsrahmen angegebenen
Wertzahlen sind folgende Ertragsbedingungen unterstellt: Die im Schätzungsrahmen ermittelten Wertzahlen
werden Bodenzahlen genannt, sie sind der Ausdruck der allein aufgrund
der Bodenbeschaffenheit bestehenden Ertragsunterscheide. Der
geringwertigste Boden wird mit der 7, der beste in der Magdeburger Börde
gelegene Boden mit 100 bewertet. Es ist aber notwendig, auch die übrigen
natürlichen Ertragsfaktoren, Klima und Geländegestaltung, zu berücksichtigen. Zu diesem Zweck werden die Hauptklimadaten für
jede einzelne Gemarkung anhand der Unterlagen des Wetterdienstes
ermittelt und berücksichtigt. Ist das Klima des betreffenden Ortes günstiger
als das im Schätzungsrahmen unterstellte, so erhalten die Bodenzahlen
Zuschläge und umgekehrt. Die Höhe der Zu- und Abschläge hängt von
der Bodenart ab, da sich eine bestimmte Niederschlagshöhe auf einem
Sandboden anders auswirkt als auf einem Tonboden. Sind die Geländeverhältnisse
für den Ackerbau von größerem Nachteil (hängig), so wird dies
ebenfalls durch Abschläge an der Bodenzahl ausgeglichen. Dasselbe gilt
für den Fall, dass örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind,
z.B. sehr schneller Bodenwechsel, besondere Wasserverhältnisse usw. Die auf Grund der Zu-
bzw. Abrechnungen erhaltenen Wertzahlen werden Ackerzahlen genannt, sie
bringen die Ertragsunterschiede zum Ausdruck, die sich nach Berücksichtigung
der genannten natürlichen Ertragsbedingungen ergeben. Mit der Ermittlung der Ackerzahl ist die
eigentliche Schätzungsarbeit beendet und es ist nun möglich, die
Klassenzeichen des betreffenden Bodens festzulegen, so z.B. sL5V
44/43. Kennzeichnung und Schätzung des GrünlandesEs wurde schon erwähnt, dass bei der Beurteilung
des Grünlandes die Wasserverhältnisse von besonderer Bedeutung sind.
Aus diesem Grunde werden 5 Wasserstufen unterschieden. Die Bodenbeschaffenheit tritt gegenüber den
Wasserverhältnissen zurück. Aus diesem Grunde wurden die beim Acker
unterschiedenen 8 mineralischen Bodenarten auf 4 reduziert, so dass der
Grünlandschätzungsrahmen (zusammen mit dem Moor = Mo) 5 Bodenarten
umfasst ( S, lS, L, T, Mo). Je nach den Klimaverhältnissen werden folgende 4 Stufen unterschieden:
Die nach Berücksichtigung der natürlichen
Ertragsfaktoren im Schätzungsrahmen angegebenen Wertzahlen werden als
Grünlandgrundzahlen bezeichnet. Sie entsprechen den Bodenzahlen des
Ackerschätzungsrahmens. Die Grünlandgrundzahlen schwanken zwischen 7 (
Mo III c 5, S III c 5) und 88 ( L I a 1, T I a 1 ). Besonderheiten des Klimas (Kleinklima),
Schwierigkeiten bei der Heuwerbung und –trocknung werden durch
Abrechnungen berücksichtigt. Die dadurch erhaltenen Wertzahlen nennt
man Grünlandzahlen, sie entsprechen den Ackerzahlen. SchätzungskarteDie durch Aufgrabung und Handbohrungen erhaltenen
Beobachtungen über die Bodenbeschaffenheit werden im sogenannten
Feldschätzungsbuch verzeichnet. Außerdem erfolgen die Eintragungen über
die Gesamtbodenart, die Zustandsstufe, die geologische Herkunft des
Ausgangsmaterials und der Wertzahlen (Boden- und Ackerzahl). Die an den
einzelnen Beobachtungsstellen bestimmten Bodenzahlen werden in die
Feldschätzungskarte eingetragen. Jede Fläche mit der gleichen
Bodenbeschaffenheit wird dann auf der Feldschätzungskarte abgegrenzt, ihre
Durchschnittsbodenzahl errechnet und mittels der Zu- und
Abrechnungen die Ackerzahl ermittelt. In die aufgrund der gleichen
Bodenbeschaffenheit abgegrenzten Fläche (Klassenfläche) werden
daraufhin die entsprechenden Klassenzeichen hineingeschrieben, so lesen
wir z.B. sL 5 V 44/33 oder L 4 Lö 68/69. Wird es notwendig, innerhalb
einer Klassenfläche wegen unterschiedlicher Bodenzahlen (oder Grünlandgrundzahlen)
weitere Abrechnungen vorzunehmen, so sprechen wird von
Klassenabschnitten. Der Bodenaufbau der jeweiligen Klassenfläche
(Klassenabschnitt) ist aus der Beschreibung des bestimmenden Grablochs
zu ersehen, das als solches gekennzeichnet ist. In der gleichen Weise
wird auch beim Grünland verfahren. Die Bodenbeschreibung erfolgt
mittels der hierfür geschaffenen einheitlichen Abkürzung. Auswertung der BodenschätzungsergebnisseDie auf den Schätzungskarten und in den Schätzungsbüchern
niedergelegten Ergebnisse vermitteln uns einen vollständigen Überblick
über die Wertverhältnisse der landwirtschaftlich genutzten Böden
einer Gemarkung und deren flächenmäßige Verbreitung. Die Bodenschätzungsergebnisse
werden nun in das Liegenschaftskataster übernommen. Aus dem
Liegenschaftskataster geht neben der Nummer,
Lagebezeichnung, Nutzungsart und Größe eines jeden Flurstücks
(Parzelle) die Klassenzeichen aller ausgewiesenen Klassenflächen und
Klassenabschnitte hervor. Außerdem wird die sogenannte
Ertragsmesszahl errechnet: Größe der einzelnen Klassenfläche bzw. –abschnitt in m² x
Acker- oder Grünlandzahl : 100 Die Ertragsmesszahl wird auch in das Bestandsblatt
des Liegenschaftskatasters übernommen, so dass es möglich ist, für
jeden Eigentümer (Betrieb) die durchschnittliche Ertragsmesszahl zu
ermitteln. Mit der Übernahme der Schätzungsergebnisse in das
neue Liegenschaftskataster kann für
jeden Eigentümer (Betrieb) die durchschnittliche Ertragsmesszahl hinsichtlich des
Ertragsfaktors Boden ermittelt werden. Auf dieser Grundlage führt die Finanzverwaltung
die Einheitsbewertung der landwirtschaftlichen
Nutzflächen durch. Der knappen Darstellung des Verfahrens der Bodenschätzung
dürfte wohl zu entnehmen sein, dass diesen in langjähriger
systematischer Kleinarbeit gewonnenen Ergebnissen eine große
volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Darüber hinaus stellt die Bodenschätzung eine
kulturelle Leistung von bleibendem Wert dar. Literaturverzeichnis:Kurd von Bülow: Deutschlands Wald-
und Ackerböden. Einführung in die Bodenbeurteilung im Gelände und
die Grundlagen der Bodenschätzung. (Deutscher Boden, Bd. III).
Berlin, 1936 |