
Diagramm mit der Verteilung meiner
Aufgaben
Zum meinem Dienstbezirk gehört der Kreis Bergstrasse, der
Odenwaldkreis sowie der Kreis Dieburg. Hinsichtlich des Aufgabengebietes
ergibt sich die in der oben abgebildeten Grafik dargestellten Aufteilung
der Arbeiten.
Die Bodenschätzung nimmt mit 38% der gesamten Aufgaben eine bedeutende
Rolle ein. Es folgen die gutachterlichen Stellungnahmen im Rahmen der
Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft mit 29%. Weiterhin
werden Stellungnahmen bei der Einheitsbewertung des land- und
forstwirtschaftlichen Vermögens mit 15% und für den Gartenbau mit 11%
erstellt. Unter Sonstiges mit 7% fallen alle weiteren Aufgaben, die mit
der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft zu tun haben.

Schematische Darstellung von Südhessen
(und benachbarte Bundesländer) mit der naturräumlicher
Gliederung
Die Bodenschätzung ist die einzige flächendeckende, nach
einheitlicher Methode, mit hoher räumlicher Dichte erhobene und laufend
fortgeschriebene Informationsbasis an Flächen- und Punktdaten für die
landwirtschaftlich genutzten Böden in der Bundesrepublik Deutschland.
Neben der Bedeutung für fiskalische Zwecke nehmen nicht-steuerliche
Anwendungen immer mehr an Umfang zu.
Um Prof. Dr. Altermann von der Universität Halle zu zitieren, handelt
es sich bei der Bodenschätzung um "ein Jahrhundertwerk von
kultureller Bedeutung." Das Interesse aus verschiedensten
Fachrichtungen ist damit zu erklären.
Mein Büro in Bensheim
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