Die Ermittlung der Ertragsfähigkeit eines Bodens erfolgt im
Vergleich mit dem sogenannten Reichsspitzenbetrieb, dessen
Bodengüte die Wertzahl 100 erhält. Der Ertrag stellt dabei
eine monetäre Größe dar. Es wird von einem angenommenem
Betrieb ausgegangen, der pacht- und schuldzinsenfrei ist. Von
den Einnahmen dieses Betriebes werden die Ausgaben und der
Lohnansatz abgezogen. Der so ermittelte Reinertrag beträgt bei
dem Reichsspitzenbetrieb 210,- DM. Wird der Reinertrag
als Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Grund und
Boden) angesehen und geht man von einer Verzinsung von 5,5 %
aus, erhält man einen Kapitalisierungsfaktor von 18. Der
Reinertrag mit diesem Faktor multipliziert ergibt den
Hektarhöchstsatz von 3.780,- DM in 1934 und den
Hektarhöchstwert von 3726 (ausgehend von einem Reinertrag von
207,- DM) in 1964.
Zur Er
mittlung des Hektarwertes sind für 100 Vergleichszahlen 37,26 DM
anzusetzen. Der Hektarwert ist mit der Fläche der
landwirtschaftlichen Nutzung einschließlich anteiliger Hof- und
Gebäudeflächen zu multiplizieren. Das Ergebnis ist der
Vergleichswert.
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