Die Ermittlung der Ertragsfähigkeit eines Bodens erfolgt im Vergleich mit
dem sogenannten Reichsspitzenbetrieb, dessen Bodengüte die Wertzahl 100
erhält. Der Ertrag stellt dabei eine monetäre Größe dar. Es wird von
einem angenommenem Betrieb ausgegangen, der pacht- und schuldzinsenfrei
ist. Von den Einnahmen dieses Betriebes werden die Ausgaben und der
Lohnansatz abgezogen. Der so ermittelte Reinertrag beträgt bei dem
Reichsspitzenbetrieb 210,- DM. Wird der Reinertrag
als Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Grund und Boden)
angesehen und geht man von einer Verzinsung von 5,5 % aus, erhält man
einen Kapitalisierungsfaktor von 18. Der Reinertrag mit diesem Faktor
multipliziert ergibt den Hektarhöchstsatz von 3.780,- DM in 1934 und den
Hektarhöchstwert von 3726 (ausgehend von einem Reinertrag von 207,- DM)
in 1964.
Zur Ermittlung des Hektarwertes
sind für 100 Vergleichszahlen 37,26 DM anzusetzen. Der Hektarwert ist mit
der Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung einschließlich anteiliger
Hof- und Gebäudeflächen zu multiplizieren. Das Ergebnis ist der
Vergleichswert.
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